Aktive Sterbehilfe
Die Würde des Menschen ist unantastbar
So beginnt unser Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Aber auch schon vorher outen sich fromme Männer + Frauen.
Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor GOTT und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassunggebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Nachzulesen als Anfang der Präambel des Grundgesetzes. Doch kommen wir zum entscheidenden Punkt.
Artikel 1 des GG
1. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
2. Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
3. Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Wie vereinbart sich das mit der aktuellen Rechtsprechung bei der aktiven Sterbehilfe?
Ich beobachte eine ähnliche Vorgehensweise wie schon bei der geduldeten Legalisierung der Abtreibung. Wir entfernen uns immer mehr vom gottgewollten Schutz allen Lebens.
Gerade Schwache wie Ungeborene und Alte werden vielfach nur noch als Kostentreiber gesehen. Wer sich an die Anfänge der Aushöhlung des Paragrafen 218 erinnert stellt im Nachhinein fest, dass dieser Paragraf stückchenweise durch sogenannte Salami-Politik ausgehebelt wurde. Mit dem Resultat das uns heute im erschreckenden Maße Kinder fehlen.
Eine gleiche menschenunwürdige Praxis ist bei der passiven + aktiven Sterbehilfe zu erkennen.
Passive Sterbehilfe (z.B. die mögliche Hilfeleistung nicht zu erbringen und den Tod in Kauf zu nehmen) empfindet kaum noch jemand als schlimm.
Aktive Sterbehilfe also Tötung auf Verlangen wird in der Schweiz und den Niederlanden bereits vollzogen. Auch in Deutschland werden die Stimmen lauter, das zu erlauben. Letzten Endes aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten und Angst vor der Überalterung.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 25.6.10 (2 StR 454/09) ein schlimmes Urteil gesprochen.
Es ging darum, unter welchen Voraussetzungen aktive Sterbehilfe in Deutschland erlaubt ist: Eine Tochter hatte nach Rücksprache mit ihrem Anwalt den Schlauch der PEG Sonde ( künstliche Ernährung) bei ihrer Mutter im Altersheim durchtrennt.
Mit diesem Urteil hat der BGH seine frühere Rechtsprechung aufgehoben. Sterbehilfe könne nur im Fall unterlassender Handlungen zulässig sein und hat den Angeklagten freigesprochen. Hier in diesem Fall den beratenden Anwalt der Tochter, denn nur dieser wurde überhaupt angeklagt.
Mit diesem Grundsatzurteil des BGH ist der Rechtmäßigkeitsmaßstab von Sterbehilfeleistungen nunmehr von der Begehungsform unabhängig.
Zudem hat das Gericht klargestellt, dass jeder Mensch das Recht hat, unerwünschte ärztliche Heileingriffe zu untersagen, wozu auch lebensverlängernde Maßnahmen gehören.
Kann eine Person sich nicht mehr äußern, können Betreuer oder nahe Angehörige den wirklichen oder mutmaßlichen Willen geltend machen. Pflegepersonal oder Ärzte die sich darüber hinwegsetzen würden rechtswidrig handeln.
Hier wird Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Wartende Erben werden sicher zügig reagieren und dieses Urteil als Maßstab nehmen. Auch ist zu befürchten das hier eine Salami Politik betrieben wird die diese Möglichkeiten weiter ausbaut.
Für die meisten Menschen ist es normal, solange sie gesund sind, Krankheit und Siechtum, den plötzlichen Tod oder das langsame Verlöschen in Krankenhäusern und Heimen zu verdrängen.
Gleichzeitig hat die Medizin Möglichkeiten der Lebensverlängerung entwickelt, die auch die Wirklichkeit menschlichen Sterbens tiefgreifend verändert haben.
Die gegenwärtigen medizintechnischen Entwicklungen gehören zu den großen Herausforderungen unserer Gegenwart, die uns immer wieder dazu nötigen, nach den ethischen Maßstäben zu fragen, die auch unter den Bedingungen einer pluralistischen Gesellschaft nicht aufzugeben, sondern zu bewahren und zu erneuern sind.
Hier bedarf es einer gestalteten Sterbebegleitung und einer guten Palliativ medizinische Versorgung.
Wie die Geburt ist das Sterben ein natürlicher Teil des menschlichen Lebens. Die Forderung, die in Deutschland immer lauter wird aktive Sterbehilfe zu legalisieren und somit das Sterben scheinbar zu einen sterilen Akt zu gestalten und weiter aus unserer Gesellschaft und aus unserem Leben zu verdrängen, findet ihre Ursache in der verloren gegangenen Einsicht, dass GOTT allein das Leben gibt und nimmt.
Schon Augustinus wußte:
Aus GOTTES Hand empfing ich mein Leben.
Unter GOTTES Hand gestalte ich mein Leben
In GOTTES Hand lege ich mein Leben zurück
Auch eine zu beobachtende Tendenz unserer Regierung die Versorgung über Mobile Pflegedienste zu fördern, statt eine vernünftige Betreuung durch Heimunterbringung, resultiert lediglich aus Kostengründen.
Es stellt sich die Frage “Wie Lange dauert es bis auch diese Variante zu teuer ist und die aktive Sterbehilfe somit Fuß fasst?“
Mobile Pflegedienste können nur wenig Zeit vor Ort sein, somit ist persönliche Betreuung nicht mehr im ausreichenden Maße möglich.
Deshalb muß dringend viel mehr in die Personaldecke der Alten und Pflegeheime investiert werden um menschenwürdige Unterbringung zu gewährleisten. Es darf kein Abschieben zum Sterben sein. Und schon gar nicht dürfen Angehörige einfach eine PEG Sonde durchtrennen.
Das Hauptproblem sehe ich in dem Dammbruch der hier stattgefunden hat. Eine Parallele zur Abtreibung ist schnell zu erkennen. Der Mensch will sein wie GOTT und selbst entscheiden wann sein Leben endet oder lebenswert ist.
Leider lässt es die Regierung zu, dass solche Urteile möglich sind. Die Alterspyramide mit ihren daherkommenden Gesundheitskosten wird den Druck weiter erhöhen, nicht nur die passive Sterbehilfe zu gestatten, sondern hier durch die Hintertür auch aktive Sterbehilfe durchzusetzen. Holland und die Schweiz sind in diesem Bereich schon Vorreiter in Europa.
Hier erwarte ich ein entschlossenes Handeln der Regierung, die Gesetzgebung sofort dahingehend zu ändern, dass Euthanasie in jeglicher Form Unmöglich wird.
Ein Land das seine eigenen Bürger (Ungeborene, Alte Kranke und Behinderte) töten lässt, löscht sich selber aus. Schon heute fahren Deutsche Staatsbürger zum Sterben in die Schweiz.
In dem benannten Fall, ohne schriftliche Patientenverfügung, ist Missbrauch Tür und Tor geöffnet.
Ich warte auf den lauten Aufschrei der Christen jeglicher Denomination in unserem Land.
Wir dürfen eine solch gottlose Rechtsprechung und Politik nicht unwidersprochen hinnehmen oder gar akzeptieren.
Es bedarf dringend wieder mehr >aktive Christen< die sich einbringen in unserem Land.
Alleine werden wir nicht viel ausrichten, aber gemeinsam als PBC Mitglieder haben wir eine gute Chance für Veränderungen zu sorgen und Fehlentwicklungen zu stoppen.
Deshalb auch an dieser Stelle der Aufruf, werden sie PBC Mitglied.
Helfen sie aktiv mit durch Gebet und Tat.
Text von Wolfgang Schein Stellv. Landesvorsitzender PBC/NRW
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